Fragen zur Corona-Krisenbewältigung?
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WiREG-Lösungen
Corona-Hilfe: Unterstützung für Unternehmen
Die WiREG mbH steht Ihnen auch in der Corona-Krise als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Verbreitung des neuartigen Coronavirus hat Auswirkungen auf alle Bereiche unserer Gesellschaft und damit auch auf die Wirtschaft. Hilfestellung und Unterstützung bieten wir mit der nachfolgenden Übersicht der aus unserer Sicht wichtigsten Informationen für Unternehmen. Um diese effektiv nutzen zu können, beraten wir Sie gerne. Bitte nutzen Sie für ein persönliches Beratungsgespräch unsere Expertise unter 0461 999 22 99.
Stand: 05.01.2022
Informationen zur Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Krise
Alle Informationen bezüglich der Hilfen für Unternehmen, Vereine und Kultureinrichtungen finden Sie aufgelistet und zusammengefasst auf den Seiten des Landes Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
- Land SH: Corona-Soforthilfe - Hilfen für Unternehmen, Vereine und Kultureinrichtungen
- Bundeswirtschaftsministerium: Informationen und Unterstützung für Unternehmen
Die wichtigsten Hilfen für Unternehmen haben wir für Sie zusammengefasst.
Finanzielle Hilfen und Zuschüsse
- Corona-Überbrückungshilfe III für Unternehmen, Solosebstständige und Freiberufliche aller Branchen. Antragsfrist ist am 31.10.2021 ausgelaufen, aber nachträgliche Beantragung möglich: prüfende:r Dritte:r wendet sich an Service Desk. Frist für Erstantrag 28.02.2022
- Neustarthilfe für Solo-Selbstständige. Antragsfrist bis 31.03.2022
- Corona-Überbrückungshilfe III Plus für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen. Antragsfrist bis 31.03.2022
- Corona-Überbrückungshilfe IV für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen kommt demnächst
Darlehen und Kredite
- IB.SH Mittelstandssicherungsfonds für Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe. Antragsfrist bis 15.03.2022
- KfW-Corona-Hilfen für Unternehmen. Antragsfrist bis 30.04.2022
Weitere Hilfen
- Kurzarbeitergeld (KUG) der Bundesagentur für Arbeit zur Erhaltung der Arbeitskräfte bis 31.03.2022
- Steuerliche Maßnahmen für betroffene Unternehmen. NEU: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen wurde bis zum 31.12.2022 verlängert.
Alle Informationen finden Sie unter ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Allgemeine Informationen zum Coronavirus und zur Krisenplanung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales / SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21.01.2021
- Kreis Schleswig-Flensburg / Informationen zum Coronavirus
- Land Schleswig-Holstein / Landesverordnung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (Stand: 25.01.2021)
- Robert-Koch-Institut / Informationen über das Coronavirus für die Fachöffentlichkeit
- Stadt Flensburg / Corona-Portal
