Die Vergabe von Netzanschlüssen für stromintensive Großprojekte wird künftig anders organisiert. Ab dem 1. April 2026 wird das bisher vielerorts angewendete Windhundprinzip – bei dem die Reihenfolge der Antragstellung maßgeblich ist – durch ein Reifegradverfahren ersetzt. Hintergrund dieser Änderung ist die stark gestiegene Zahl an Anschlussanfragen bei gleichzeitig begrenzten Kapazitäten im Stromnetz.
Insbesondere Projekte wie Rechenzentren, große Batteriespeicher oder Elektrolyseanlagen benötigen erhebliche Stromleistungen und stellen entsprechende Anschlussanträge bei Netzbetreibern. In der Praxis hat sich gezeigt, dass ein Teil dieser Vorhaben noch in frühen Entwicklungsphasen steckt. Wenn Netzkapazitäten ausschließlich nach dem Zeitpunkt der Antragstellung vergeben werden, können dadurch Projekte bevorzugt werden, deren Realisierung noch ungewiss ist. Gleichzeitig geraten Vorhaben mit fortgeschrittener Planung ins Hintertreffen.
Mit dem neuen Verfahren soll sich dieser Effekt vermeiden lassen. Künftig wird stärker berücksichtigt, wie weit ein Projekt tatsächlich entwickelt ist. Maßgeblich können unter anderem der Stand der Planung, vorhandene (Teil-)Genehmigungen, konkrete Flächenverfügbarkeit sowie die Wahrscheinlichkeit einer zeitnahen Umsetzung sein.
Gerade im Kreis Schleswig-Flensburg gewinnt diese Entwicklung zunehmend an Bedeutung. In der Region befinden sich mittlerweile zahlreiche Projekte der Energiewende an unterschiedlichen Standorten in der Planung oder Entwicklung – darunter Batteriespeicher, wasserstoffbezogene Infrastruktur sowie energieintensive digitale Infrastrukturen. Damit steigt auch der Bedarf an leistungsfähigen Netzanschlüssen und an einer vorausschauenden Koordination der verfügbaren Netzkapazitäten. Vor diesem Hintergrund wurde bereits im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Gemeinde Handewitt eine Machbarkeitsstudie, unter Einbindung der beiden Ministerien MEKUN SH sowie den MWVATT SH, erarbeitet. Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen verschiedene Optionen zu Energiewendeprojekten konkret auf. Die aktuell entstehenden Projektentwicklungen bestätigen viele der identifizierten Potenziale und unterstreichen die strategische Bedeutung einer frühzeitigen Planung auch auf kommunaler Ebene.
Parallel dazu rückt die Nutzung von Abwärme stärker in den Fokus. Auf Grundlage europäischer Vorgaben, insbesondere der EU-Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive – EED), müssen bei neuen energieintensiven Anlagenkonzepten Möglichkeiten zur Nutzung entstehender Abwärme geprüft und berücksichtigt werden. In vielen Projektkonzepten wird daher vorgesehen, einen relevanten Anteil der entstehenden Abwärme – häufig etwa 20 % oder mehr – nutzbar zu machen. Ziel ist es, Energieverluste zu reduzieren und vorhandene Ressourcen sinnvoll in regionale Energiesysteme einzubinden. Praktische Beispiele hierfür sind etwa die Einspeisung in kommunale Nah- und Fernwärmenetze, die Versorgung von Wohnquartieren, die Beheizung von Schwimmbädern oder öffentlichen Einrichtungen oder auch die Nutzung in Gewächshausanlagen und landwirtschaftlichen Betrieben.
Für aktuelle kommunale Transformationsstrategien und Wärmeplanungen sind diese Entwicklungen daher von besonderem Interesse. Sie eröffnen neue Perspektiven, industrielle Abwärme als zusätzlichen Baustein für nachhaltige Wärmesysteme zu nutzen und lokale Energieinfrastrukturen stärker miteinander zu verknüpfen.
Neben energiepolitischen und infrastrukturellen Effekten eröffnen solche Projekte auch wirtschaftliche Chancen sowie Gewerbesteuerpotenziale für die Standortkommunen. Gerade bei großen Energie- und Infrastrukturprojekten kann der steuerpflichtige Gewerbeertrag – abhängig von Investitionsvolumen, Betriebserträgen und Standortstruktur – relevante Einnahmen für die Kommunen generieren. Für Gemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg eröffnen sich dadurch perspektivisch zusätzliche finanzielle Spielräume.
Die Umstellung auf ein Reifegradverfahren bei Netzanschlüssen verfolgt daher mehrere Ziele zugleich: Netzkapazitäten sollen effizienter genutzt, Investitionen besser planbar gemacht und Projekte mit realistischer Umsetzungsperspektive priorisiert werden. In Kombination mit regionaler Wertschöpfung, Abwärmenutzung und kommunalen Steuerpotenzialen kann dies einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen und wirtschaftlich starken Energiezukunft der Region leisten.
Gemeinsam mit den Kommunen arbeitet die WiREG an zahlreichen regionalen Projekten rund um die Themen Investorenansprache und -betreuung, Klärung landesplanerischer und baurechtlicher Anforderungen, Standortsuche und Standortalternativenprüfung sowie die Einbindung weiterer kommunaler sowie regionaler Partner.
Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf:
Michael Otten:
Tel. 0461 999 22 22
E-Mail: otten@wireg.de